Nachwort und geschichtliche Einordnung- Der 175-ger

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Wie man vielleicht merkt, habe ich mich während des Schreibprozesses dieses Buches ziemlich darüber informiert, wie wohl war, durch diese Zeiten schwul zu sein.

Vielleicht interessiert es den ein oder anderen ja noch, deswegen folgt hier ein kurzer geschichtlicher Abriss. Und weil ich Jura-Studentin bin, wird das Ganze natürlich von der rechtlichen Seite her aufgezogen.

Seit Inkrafttreten des Strafgesetz-Buches (StGB) im Jahre 1872 gab es einen Paragraphen §175 StGB A. F. (Alte Fassung), der einen ziemlich einfachen und für uns heute nicht mehr wirklich nachvollziehbaren Konditionalsatz bildet:

Wenn man mit einer Person des gleichen Geschlechts Geschlechtsverkehrt hat, dann macht man sich strafbar.

Homosexualität selbst wurde also nicht geahndet, nur der Geschlechtsverkehr selbst. Doch dieser wurde wie ein Verbrechen (im juristischen Sinne = alles mit direkter Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr geahndeten Tat) behandelt.

Es gab wohl zu allen Zeiten versteckte Szenen, in denen Männer ihre Homosexualität auslebten, aber diese waren meißt verrucht und natürlich lebte man stets in der Gefahr vom Gesellschaftlichen Ansehen her ruiniert zu sein.

Schon seltsam, wenn man bedenkt, dass selbst den Römern schon bekannt war, dass manchen Männern mehr nach einem "Lustknaben" war, als nach einer Dirne.

Auch in Japan war bereits früh die Homosexualität anerkannt, schon in der Tokugawa Zeit tolerierte man einen schwulen Kaiser, eben unter der Bedingung, dass er sich trotzdem so gut es ging damit abmühte, ein Kind zu zeugen.  (Tokugawa-Periode= bereis im 15 Jhdt nach Chr.)

In Deutschland hielt sich der §175 StGB A. F. allerdings hartnäckig. Noch in der Weimarer Zeit hatte er Bestand, wurde allerdings sehr restriktiv ausgelegt (wenig streng) und es wurde ab und an ein Auge zugedrückt, auch wenn die Gesellschaft ein sehr schlechtes Bild von Homosexuellen hatte und dies offen zu spüren war.

In der Zeit des Natinalsozialismus wurde (wie eigentlich alles) die Stellung schwuler Männer zunehmend gefährtdeter. Sie wurden als "Ausgestoßene" angesehen, Teile des Nicht-Uniformen, was ausschluss aus der sogenannten "Volksgemeinschaft", zur Folge hatte. In den schlimmsten Jahren des Nationalsozialismus wurden Homosexuelle genauso missbraucht, gefoltert, gejagt, in Konzentrationslager gesteckt und massenweise vernichtet wie jüdische Menschen.

Aber auch mit dem Ende dieser Zeit wurde der §175 StGB A. F. nicht abgeschafft. Die extensive Auslegung der Nazis wurde weggestrichen, dennoch erkannte man die Gräultaten gegenüber Schwulen während der Nazi-Zeit bis nach der Wiedervereinigung nicht offiziell an, was in vielen Fällen den erlittenen Verlust noch schlimmer machte, vor allem für die Angehörigen.

Erstaunlicherweise wendete sich das Blatt in der 1949 gegründeten DDR (Deutsch Demokratische Republik, zweiter Staat auf deutschem Boden, der sich aus der Besatzungszone der Sowjetunion ergab) für Schwule zum Positiven.

Schon 1957 wurde der §175 StGB A. F. umgeschrieben, sodass Geschlechtsverkehr zwischen zwei Männern legal wurde, wenn beide Beteiligten über 21 Jahren waren und beide mit dem Geschlechtsverkehr einverstanden waren.

In der Bundesrepublik (BRD, der Westteil aus den restlichen drei Besatzungszonen) geschah dies erst 1969 mit den Studentenunruhen und der großen Strafrechtsreform dieses Jahres, die den massiven Unmut einiger Bevölkerungsteile damit besänftigte. Erst 1994, also nach der Wiedervereinigung beider deutschen Teile, wurde der §175 StGB vollständig und ersatzlos gestrichen.

2013 wurde die eingetragene Lebenspartnerschaft für Homosexuelle erstritten, 2017 dann die gleichgeschlechtliche Ehe. Das heißt unser Pärchen Tachi und Shishi hätte im Alter von 79 und 81 Jahren Itachis Traum noch wahr machen und Heiraten können, sodass Itachi ganz offiziell zu Shisui gehörte.

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Narbenstern // Itachi ff [Shiita]Where stories live. Discover now