Kapitel 1

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Remus konnte es nicht fassen! Gestern war doch noch alles in bester Ordnung gewesen. Wie konnte das nur geschehen?
Er hatte am frühen Morgen noch ruhig in seinem Bett geschlafen, in seinem kleinen Zimmer wo er zur Untermiete wohnte. Mehr konnte er sich zurzeit nicht leisten. Plötzlich stand seine Vermieterin vor seinem Bett. 
Durch ihr lautes Gekreische geweckt, sah er sie verschlafen und vollkommen überrascht an. Sie wedelte mit der scheinbar neuesten Ausgabe des Tagespropheten vor seiner Nase herum. 
Nun nahm er auch die zwei Herren wahr, die ebenfalls neben dem Bett standen. Da er noch immer nicht begriff was los war und somit keine Anstalten machte, das Bett zu verlassen, rissen die Männer ihm die Bettdecke weg und zerrten ihn aus dem Bett.
Remus war geschockt und ließ daher alles mit sich geschehen. Man ließ ihm keine Zeit sich anzukleiden, schon gar nicht einige Sachen einzupacken. In magischen Handfesseln wurde er abgeführt und seine Habseligkeiten konfisziert. Auf der Straße war inzwischen eine Menschenansammlung zusammengekommen, die neugierig beobachte, was da vor sich ging.

Wie Remus feststellte, wurde er in das Ministerium gebracht. Dort fand er sich in der Abteilung für magische Geschöpfe wieder. Er wurde in einen Raum geführt, in dem  ein Beamter lässig an einem Tisch lehnte.
Remus setzte sich verwirrt ihm gegenüber an den Schreibtisch.
„Verzeihen sie bitte, Sir…“ versuchte Remus ein Gespräch zu beginnen.
Aber ihm wurde mit einem laut gepolterten: „Klappe Köter!“, das Wort abgeschnitten.

Verletzt versuchte es Remus erneut. „Aber Sir, ich muss doch bitten…“
Ein Zauberstab wurde geschwungen und Remus verstummte augenblicklich. Entsetzt tastete er seine Kehle ab.

„So, jetzt gib brav Ruhe! Ich werde dir deine derzeitige Situation erläutern“, fuhr der Beamte fort. „Gestern wurde durch die Mitglieder des Aufsichtsrates der Inneren Sicherheit der Zaubererwelt eine neue Verordnung verabschiedet, welche den „Umgang“ mit Werwölfen neu regelt. Ich lese ihnen diese nun vor. Hören sie gut zu!“, damit leierte er monoton das Schriftstück in seiner Hand herunter. Scheinbar nicht zum ersten Mal an diesem Morgen!

                    Werwolfverordnung
     
Erläuterung: Werwölfe gelten als besonders gefährliche Wesen. Unter den magischen Geschöpfen werden sie daher als bösartige Monster eingestuft. Sie gelten als unintelligente Lebensform, da sie nicht in der Lage sind ihre Instinkte während der Vollmondphase unter Kontrolle zu halten. Sie können nicht entscheiden, ob sie Freund oder Feind angreifen. Sie hören einzig und allein auf den Ruf eines anderen Werwolfes. Der Aufsichtsrat der inneren Sicherheit der Zaubererwelt greift daher zu folgenden Maßnahmen:

§ 1 Jeder Werwolf hat sich unverzüglich beim Ministerium, Abteilung Sicherstellung magischer Geschöpfe zu melden und sich registrieren zu lassen.

Nr.1: Jeder Werwolf, der diesem Gebot zu wieder handelt, kommt zum Schutz der Gemeinschaft der Magier nach Askaban.

Nr.2: Sollte eine Hexe oder ein Zauberer einem nicht registrierten Werwolf Schutz gewähren, werden diese ebenfalls nach Askaban zur Verwahrung geführt.

§ 2 Jeder registrierte Werwolf bleibt so lange in Sicherheitsverwahrung des Ministeriums, bis sich, entweder.

a: ein dem Ministerium geeignet erscheinender Besitzer findet, oder

b: ein geeigneter Magier oder eine Hexe sich bereit erklärt, diesen männlichen oder weiblichen Werwolf zu ehelichen.

Fußnote: Die Voraussetzungen, die eine geeignete Person auszeichnen, obliegen dem Ministerium, Abt. für magische Geschöpfe.

§ 3 Dem Besitzer/Ehepartner steht die Form der Verwahrung sowie die Betreuung des Werwolfes frei. Es darf sich hieraus jedoch keine Gefahr für die Zaubererschaft ergeben.
Dasselbe gilt für die Zeitspanne, in dem der Werwolf in seiner menschlichen Gestalt verweilt.

§ 4 Ein registrierter Werwolf darf nicht unbeaufsichtigt auf freiem Gelände sowie in einer Stadt o.ä. herumlaufen.
Der Besitzer/Ehepartner trägt dafür die Verantwortung.

§ 5 Einen Werwolf ist es untersagt, Magie in jedweder Form auszuüben.
Verheiratete Werwölfe (aus §2 b) sind von diesem Punkt der Verordnung ausgenommen.

§ 6 Ein Werwolf hat keinerlei Anrecht auf persönlichen Besitz.
Verheiratete Werwölfe (aus §2 b) sind von diesem Punkt der Verordnung ausgenommen.

§ 7 Während der Vollmondphase, somit der Zeit der Verwandlung, darf ein Werwolf nicht ins Freie gelassen werden. Der Besitzer/Ehepartner ist verpflichtet, diesen in einen.

Nr.1: geeigneten Verschlag oder Zwinger, oder

Nr.2: in der eigenen Wohnung zu halten

§ 8 Eine Vermehrung der Gattung der Werwölfe ist nicht erwünscht.
Paarung oder Züchtung ist strengstens untersagt.

§ 9 Eine Verletzung eines Unbeteiligten, sowie des Besitzers selbst durch den Werwolf, folgt eine sofortige Sicherheitsverwahrung durch das Ministerium. Ohne Rückgabe an den Besitzer bzw. Ausgabe an einen neuen Besitzer

§ 10 Jede Zuwiderhandlung gegen die o.g. Verordnung wird mit dem sofortigen Tode des Werwolfes bestraft.

Wir danken im Namen der Zaubererschaft für Ihr Vertrauen.

Bei Interesse zur Aufnahme eines Werwolfes in Ihren Haushalt bitte an Mr. Twicks, Führung der Abteilung Sicherheitsverwahrung wenden.
Ihr Antrag wird schnellstmöglich geprüft!

Remus erbleichte, das war doch sicher ein schlechter Scherz oder ein Albtraum. Er kniff sich in den Arm, aber er wachte nicht auf.

„Haben sie das Gelesene verstanden?“ Ohne eine Antwort abzuwarten fuhr der Beamte fort.
„Dies hier sind ihre Sachen, die wir in deinem Apartment sichergestellt haben“, er griff nach einem Shirt und einer Hose und warf diese Remus zu.
Sein Zauberumhang flog auf einen Stapel in der Zimmerecke. Darüber hing ein Schild mit der Aufschrift „Altkleidersammlung“, dabei nahm der Beamte Remus Zauberstab.
„Den brauchen sie nun nicht mehr!“
Remus musste fassungslos zuschauen, wie der Beamte seinen Zauberstab entzweibrach.
„Wachen, führt den Werwolf in die Sicherheitsverwahrung. Collin soll seine Daten registrieren.

Remus wurde durch eine Türe geführt, auf der „Sicherheitsverwahrung“ stand.
Dahinter sah er mit Schrecken, lauter Zellen.
'So müssen sich Hunde im Zwinger fühlen.´
Hinter einer dieser Zellentüren verschwand Remus und harrte der Dinge die noch kommen würden. Er würde nun wohl oder übel einem Besitzer zugeteilt werden. Ob es irgendjemand war, den er kannte? Wer mochte es wohl sein? Würde ihn jemand wollen?
Er wäre froh, wenn sich überhaupt jemand erbarmte. Egal wer es sein würde! Hier drinnen wollte er nicht versauern.

vom Werwolf zum schosshund Where stories live. Discover now