Biopatente: Teil I

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Biopatente – wenn Tomaten und Brokkoli zur „Erfindung" eines Agrarkonzerns werden

Das erste Biopatent 1843 vom finnischen Patentamt erteilt, auf ein neues Verfahren zur Produktion von Hefekulturen. Vor einigen Jahren waren Patente für gentechnisch veränderte Pflanzen wie Soja und Mais, aber auch auf Tiere, wie die berühmte „Krebsmaus", hoch im Kurs. – Und heute?

Mit gentechnisch veränderten Pflanzen lässt sich in Europa kaum Geld verdienen. Zumal immer mehr EU-Staaten auf eine GVO-freie Landwirtschaft setzen. Also eine Landwirtschaft mit dem kompletten Verzicht auf gentechnisch veränderten Pflanzen.

Österreich hat als erstes EU-Land den Anbau dieser per Verfassungsbestimmungen verboten, insgesamt sprechen sich 19 EU-Mitgliedsstaaten für eine GVO-freie Landwirtschaft aus.

Pech für die Agrarkonzerne! Oder etwa doch nicht?

Heute versuchen sie es eben mit der Patentierung von „im Wesentlichen biologischen Verfahren" zur Züchtung von Pflanzen oder Tieren und der daraus entstandenen Pflanzensorten und Tierrassen.

Doch dazu später mehr. Erst einmal möchte ich einige allgemeine Begriffe zu diesem Thema erklären:

Patent: Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine Erfindung. Der Patentinhaber kann anderen die Nutzung seiner Erfindung verbieten oder eine Lizenzgebühr dafür verlangen, bis das Patent abgelaufen ist. Dieses Schutzrecht gilt in der EU für maximal 20 Jahre, kann aber, etwa bei Medikamenten, auch auf 30 Jahre verlängert werden. Nach Ablauf des Patents kann ist die Erfindung für jeden frei zugänglich.

Biopatent: Ist das „Patent auf Leben", oder anders gesagt Patente im Biotechnologischen Bereich. Dazu gehören Impfstoffe, Diagnostika und eben auch Erfindungen die mit Tieren und Pflanzen zusammenhängen, wie etwa gentechnisch veränderter Mais.

Kriterien für ein Patent:

Die Erfindung muss neu sein, gewerblich anwendbar und einen erfinderischen Schritt beinhalten. Das gilt ebenso für Biopatente.

Von den Patenten ausgeschlossen sind:

· Pflanzensorten und Tierrassen

· „Im Wesentlichen biologische Verfahren" zur Produktion von Pflanzen oder Tieren.

Dazu zählt die „klassische" Zucht, der Begriff ist jedoch nicht genau definiert und bietet daher Schlupflöcher für die Agrarkonzerne an. Zudem können Erfindungen, die auf einem mikrobiologischen Verfahren beruhen, sehr wohl patentiert werden.

· Erfindungen, die in die Keimbahn des Menschen eingreifen, menschliche Klone und die Verwendung von menschlichen Embryonen

· und noch ein paar mehr.....

Wer vergibt Patente?

Generell hat jedes Land sein eigenes Patentamt, in der EU gibt es außerdem noch die EPA.

EPA = Europäisches Patentamt, Aber Achtung! Die EPA ist KEINE Institution der Europäischen Union und unterliegt auch keiner demokratischen oder gerichtlichen Kontrolle. Sondern ist lediglich ein vertraglicher Zusammenschluss der EU Länder, darunter die Türkei, also auch ein nicht EU-Mitgliedsstaat, mit Sitz in München. Zudem finanziert sich die EPA selbst durch eingenommene Verfahrensgebühren pro Patentanmeldung und Jahresgebühren von Patentinhabern. Somit hat die EPA auch ein Interesse daran, möglichst viele Patente auszustellen.

Auch spricht sich das EU-Parlament gegen die Patentierung konventioneller Sorten aus, kann in der EPA jedoch nicht wirklich ein Veto einlegen. Für Rechtsstreitigkeiten ist die Große Beschwerdekammer der EPA zuständig.

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