Prolog

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Altersfreigabe: ab 18
Setting: Die Geschichte spielt etwa 2 Jahre nach dem zweiten Teil, 13 Jahre nach dem ersten.
Inhalt: Zweimal hat sie schon Hilfe von ihm bekommen – jetzt braucht er ihre Hilfe.
Hauptcharaktere/Paare: Severus Snape/Hermine Granger
Disclaimer: Nichts gehört mir, alles ist Eigentum von J. K. Rowling.
Kommentar: Zugegeben, als ich angekündigt hatte, noch einen dritten Medicus-Teil zu schreiben, hatte ich nicht geplant, dass er erst sieben Jahre später erscheinen würde. -.- Aber dafür hat er jetzt auch nicht nur 5 Kapitel wie die Vorgänger, sondern 48. Betrachtet das als Entschuldigung. XD
Nein, im Ernst. Ich hab ein paar anstrengende Jahre hinter mir, in denen ich so gut wie gar nicht geschrieben habe. Es ging einfach nicht, es gab keine Worte mehr in mir. Ich hab die Zeit also dafür genutzt, um neue Worte zu sammeln, und daraus ist diese schon vor einer halben Ewigkeit versprochene Geschichte geworden. Eigentlich war Medicus III anders geplant, aber ich mag, was jetzt daraus geworden ist. Ich brauchte die Jahre, um diese Geschichte so schreiben zu können. Und ich brauchte es jetzt, diese Geschichte zu schreiben. Sie war ein Stück Selbsttherapie.
Ein großes Dankeschön geht an Lepitera, nicht nur fürs Betalesen und den Gedankenaustausch, sondern auch für ihre unerschütterliche Freundschaft! Dank ihr ist aus der Selbsttherapie eine Geschichte geworden, an der ich euch teilhaben lassen mag.
Warnings: Diese Geschichte enthält detaillierte Darstellungen von PTSD und Traumafolgestörungen, Kindesmissbrauch, Essstörungen/Erbrechen, Folter und ihren Nachwirkungen, selbstverletzendes Verhalten, Depressionen, Suizidgedanken, Trauer/-bewältigung; passt bitte auf euch auf!

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Prolog

26.08.2001

Letzter Todesser-Prozess entschieden
Der frühere Geschäftsmann und Todesser Lucius Malfoy wird zu lebenslanger Haft in Askaban verurteilt.

 Gestern Abend, am Freitag, den 25.08.2001, ging im Gerichtssaal acht des Zaubereiministeriums die wohl längste Verhandlung in der Geschichte der Zaubererprozesse zu Ende. Lucius Malfoy, ehemals hoch angesehener Geschäftsmann, Wohltäter und Förderer der magischen Gemeinschaft, wurde aufgrund seiner Taten als Todesser im ersten und zweiten Krieg um den, dessen Name nicht genannt werden darf, zu einer lebenslangen Haftstrafe in Askaban verurteilt.

 Seit seiner Anklage im September 1998 hatte Malfoy sämtliche Rechtsmittel ausgenutzt, um einer Haftstrafe zu entgehen. Bereits im Juni 1999 war er zu eben dieser Strafe verurteilt worden, hatte gegen das Urteil aber Berufung eingelegt und den neuen Verhandlungsbeginn hinausgezögert.

 Nun wurde ihm dieses Verzögern möglicherweise zum Verhängnis, denn die Zeit nutzte auch die Anklage und präsentierte vor wenigen Wochen einen neuen Zeugen. Die Aussage des rehabilitierten Severus Snape führte nun zur erneuten Verurteilung Malfoys.

 Er habe nie jemanden umgebracht, hatte Malfoy stets über seinen Anwalt verlauten lassen. Er habe nur getan, was nötig gewesen sei, um seine Familie zu schützen, und sei dem, dessen Name nicht genannt werden darf, schon lange nicht mehr treu gewesen.

 Die Vernehmung von Severus Snape fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, doch was er über Malfoy zu berichten wusste, veranlasste den Zaubergamot nun dazu, den Prozess im Rahmen der Berufungsverhandlung mit dem Höchsturteil endgültig zu beenden. Weitere Rechtsmittel wurden ausgeschlossen.

 Malfoy, der Sohn und Ehefrau im Krieg verlor, nahm das Urteil äußerlich unbewegt entgegen. 

von Margaret Hobbs

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Lucius Malfoy
Zauberergefängnis Askaban
Zelle 27c
Nordsee

An die
Gringotts Zaubererbank
Winkelgasse
London

14.09.2001

Betreff: Erteilung einer Verliesvollmacht

Hiermit bevollmächtige ich, Lucius Malfoy, wohnhaft in Askaban, Zelle 27c, Mr Thaddeus Rogers, wohnhaft in Riverton Rd 34, Manchester, Vereinigtes Königreich, geboren am 13.05.1952, mich im Geschäftsverkehr mit der Gringotts Zaubererbank zu vertreten.

Die Vollmacht gilt für alle meine bestehenden und zukünftigen Verliese bei der Gringotts Zaubererbank. Sie berechtigt Mr Thaddeus Rogers dazu, Geld und Wertgegenstände aus meinen Verliesen zu nehmen, sie in andere Verliese transferieren zu lassen und die bestehenden Verliese aufzulösen.

Diese Vollmacht tritt erst nach Vorlage meiner amtlich beglaubigten Sterbeurkunde, sowie eines Belegs über den Besuch von Mr Severus Snape bei mir vor meinem Ableben in Kraft. 

Hochachtungsvoll,
Lucius Malfoy

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Zauberergefängnis Askaban
Nordsee

Mr Severus Snape
Spinner's End 16
Cokeworth

10.02.2011

Sehr geehrter Mr Snape,

hiermit werden Sie dazu aufgefordert, sich am 15.02.2011 um zehn Uhr am Schiffsanleger des Zauberergefängnisses Askaban einzufinden. Sie werden dort in Empfang genommen. Details über den Grund für diese Vorladung erhalten Sie vor Ort.

Mit freundlichen Grüßen,
Thaddeus Rogers
(Gefängnisleitung)

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Besucherprotokoll Zauberergefängnis Askaban

Datum: 15.02.2011
Name des Besuchers: Severus Snape
Name des Besuchten: Lucius Malfoy
Grund des Besuchs: auf Wunsch des Häftlings
Besuchsbeginn: 10.08 Uhr
Besuchsende: 10.39 Uhr

Hiermit bestätige ich, Severus Snape, dass ich die allgemeinen Hinweise zum Verhalten im Zauberergefängnis Askaban und den Haftungsausschluss des Zauberergefängnis Askaban gelesen und verstanden habe. 

Unterschrift: Severus Snape

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Sterbeurkunde
(27/2011)

Zaubereiministerium, Abteilung Hexen und Zauberer

Luciuc Malfoy,
wohnhaft in Zauberergefängnis Askaban, Zelle 27c,
ist am 25.02.2011 um 16:31 Uhr verstorben.
Der Verstorbene war geboren am 12.10.1953
in Wiltshire.

Der Verstorbene war Witwer von Narcissa Malfoy, geborene Black.

London, 28.02.2011
Bathilda Russoe
(Büro zur Führung und Aufsicht magischer Mitbürger)

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St.-Mungo-Hospital für magische Krankheiten und Verletzungen
Behandlungsprotokoll

Name: Snape, Severus
Geburtsdatum: 09.01.1960
Aufnahme: 28.02.2011
Grund der Aufnahme: Der Pat. wurde in seinem Haus aufgefunden, war nicht ansprechbar und wurde daraufhin eingeliefert. Die Dauer dieses Zustandes ist unbekannt.

Untersuchungsbefund: 51jähriger Patient in stark reduziertem AZ und reduziertem EZ (182cm, 65kg), nicht ansprechbar, aber wach. Vitalwerte im Normbereich (RR 100/60, Puls 58, SpO2 99%). Keine äußeren oder inneren Verletzungen, kein Fieber, keine Krankheitssymptome. Reflexe lebhaft, Muskeltonus erhöht, spontane Reaktionen auf Reize nicht zuverlässig vorhanden. Dehydriert. Keine Anzeichen von Flüchen oder Vergiftungen.

Diagnose: unbekannt
Behandlung: Versorgung des Patienten mit Wasser und Nahrung. Überweisung des Patienten auf die Janus-Thickey-Station zur weiteren Beobachtung und Abklärung einer Diagnose.

Medicus IIIWo Geschichten leben. Entdecke jetzt