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Die Frau ist ebenso verantwortlich wie der Mann für das Studium des religiösen Wissens und die Erfüllung der ihr durch die Religion auferlegten Pflichten, damit sie diese auf der Grundlage ihres erworbenen Wissens mit (größerer) Überzeugung erfüllen kann.

Wenn sie einen Vater, einen Bruder, einen Ehemann oder einen Mahram hat, der ihr die religiösen Gebote und die Erfüllung der Pflichten beibringen kann, ist das ausreichend. Wenn sie jedoch keine Gelegenheit hatte, zu fragen und das Wissen zu erlernen, dann sollte sie, wenn sie eine Frau finden kann, die dieses Wissen hat, es von ihr lernen.

Andernfalls sollte sie sich Wissen von Gelehrten oder von Menschen fortgeschrittenen Alters aneignen, sofern sie es vermeiden kann, mit ihnen allein zu sein (ohne die Anwesenheit eines Mahram). Und es genügt ihr, sich auf das zu beschränken, was für sie notwendig ist. Und im Falle einer Begebenheit, die ihre Religion betrifft, sollte sie den Wissenden danach fragen, damit sie jeden Zweifel ohne Verlegenheit ausräumen kann, denn wahrlich, Allah ist nicht scheu vor der Wahrheit.

ابن الجوزي في أحكام النساء، ص 38

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